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Der Wettbewerb soll
u.a. der Erfüllung der Bedingungen Weite, Dauer, Höhe für das
nationale Sportabzeichen für Freiballonführer (Heißluftballon)
dienen. Dazu ist nachfolgend zu beachten:
Auszug aus Ehrungsordnung des Deutschen Freiballonsportverbandes
(Stand 3. 2002):
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CIA Badges System / Deutsches
Sportabzeichen für Freiballonführer
Im April 2000 hat der Vorstand des DFSV beschlossen, die Bedingungen
des Deutschen Sportabzeichens für Freiballonführer (HLB), denen des
CIA Badges System anzugleichen, da die Unterschiede nur gering
waren.
Die Bedingungen/Anforderungen sind im Einzelnen:
Das Abzeichen in Bronze erhält auf Anforderung jeder
Freiballonführer, der den Luftfahrerschein für Freiballone
(Heißluft) erworben hat.
Zur Verleihung des Abzeichens in Silber sind folgende
Mindestleistungen im HLB nachzuweisen: |
- eine Fahrt von mindestens 3
Stunden Dauer
- eine Fahrt mit mindestens 100 km
Strecke
- eine Fahrt mit einer Mindesthöhe
von 3000 m NN
- eine Fahrt mit einer
Zielgenauigkeit < 10 m aus einer Distanz von > 3 km
- Die Verleihung des
Sportabzeichens in Gold setzt den Besitz des Abzeichens in Silber
voraus.
- Weiterhin sind folgende
Mindestleistungen nachzuweisen:
- eine Fahrt von mindestens 6
Stunden Dauer
- eine Fahrt mit mindestens 300 km
Strecke
- eine Fahrt mit einer Mindesthöhe
von 6000 m NN
- eine Fahrt mit einer
Zielgenauigkeit < 1 m aus einer Distanz von > 3 km
- Im CIA Badges System kann man
darüber hinaus noch folgende Diamanten erlangen:
- Diamant Dauer - eine Fahrt von
mindestens 24 Stunden Dauer
- Diamant Strecke - eine Fahrt mit
mindestens 500 km Strecke
- Diamant Höhe - eine Fahrt mit
einer Mindesthöhe von 9000 m NN
- Das deutsche Sportabzeichen für
Freiballonführer verlangt 'reinrassige' Gas- bzw. HLB-Leistungen.
- Für die CIA-Badges werden
'gemischte' Leistungen aus dem Gas- und HLB-Bereich akzeptiert.
Die nachzuweisenden Mindestleistungen können auch bereits
vollbrachte Leistungen sein, sofern der Nachweis zweifelsfrei
geführt werden kann (z.B. Dokumentation eines Wettbewerbs oder
Bericht eines Observers).
Anders als bei einem Rekordversuch muss die entsprechende Fahrt
nicht vorher angemeldet werden, sondern kann im Anschluss
nachgewiesen werden. Bedingung ist, dass ein Observer mit gültiger
Lizenz oder ein Offizieller des Wettbewerbs die Leistung
bestätigt.
Die Nachweise werden eingereicht an das Ressort HLB, wo sie
gesichtet und geprüft werden. Dort wird auch die Liste geführt,
welcher Pilot welche Bedingungen/Anforderungen auf dem Weg zum
Erhalt eines Badges/Sportabzeichens bereits erfüllt hat.
Diese Liste der derzeit anerkannten Leistungen wurde im
Ballonsport Magazin Heft 4.04 namentlich auf Seite 22
veröffentlicht. Sollte eine erbrachte Leistung sich darin nicht
wieder finden, kann die erbrachte Leistung auf nachfolgendem
Formblatt bescheinigen werden.
Dieses ausgefüllte und bestätigte Formblatt ist beim Einchecken
mitzubringen.
Die Wettbewerbsleitung der Thüringer Wald Weitfahrt hat sowohl für
die Anerkennung von Rekordfahrten, als auch für die Bedingungen
für das Leistungsabzeichen für Freiballonführer
in Silber bzw. Gold (Höhe, Dauer, Weite) die Voraussetzungen im
Wettbewerbsstab geschaffen,
um diese anzuerkennen und im Falle des Erreichens aller
Bedingungen, das jeweilige Leistungsabzeichen auch in der
Abschlussveranstaltung vor Ort zu verleihen.
Neben der Erfüllung der luftsportlichen Bedingungen sind
erforderlich:
* für das Leistungsabzeichen die Mitgliedschaft im DFSV
* zusätzlich für das CIA Badges System eine gültige FAI
Sportlizenz
Bei der Ablegung von Bedingungen für das internationale
Leistungsabzeichen kann abweichend ein anders Mitglied des Teams,
der die Voraussetzungen erfüllt, als Copilot fungieren. Die
Absicht dazu ist am Vortag mit Namensnennung des Copiloten bei der
Startabsichtserklärung dem Wettkampfbüro zu melden.
Der Originaltext der Anforderungen ist einzusehen
unter:
http://www.fai.org/sporting_code/sc01.html#8.2
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